Für die Ermittlung des Marktwertes Ihrer Immobilie gibt es verschiedene Verfahren, die angewandt werden können:
Das Vergleichswertverfahren ist eine präzise Methode, um den Verkehrswert Ihrer Immobilie zu berechnen. Es basiert auf konkreten Werten realer Käufe und bildet so das Marktgeschehen besonders gut ab. Für ein direktes Vergleichswertverfahren müssen Kaufpreise vergleichbarer Objekte vorliegen, d.h. sie müssen ähnliche Merkmale aufweisen hinsichtlich Lage, Größe und Zustand. Wurde beispielsweise Ihr Nachbargrundstück mit vergleichbaren Eigenschaften vor Kurzem verkauft, kann dieser Verkaufspreis bei unserer Immobilienbewertung herangezogen werden. Ein indirektes Vergleichswertverfahren greift dann, wenn es keine direkten Vergleichswerte gibt. Dann müssen unsere Immobilienexperten den Wert Ihrer Immobilie anhand von Verkäufen aus der Vergangenheit ermitteln. Hierfür können beispielsweise Datensätze zu den Verkaufsprozessen vor Ort bei entsprechenden Gutachterausschüssen beantragt werden.
Zudem fließen natürlich auch andere Faktoren als Vergleichswerte mit in Ihre Immobilienbewertung ein, beispielsweise Ergebnisse aus Bietverfahren, Marktberichte, unsere eigenen Datensammlungen oder aktuelle Angebote vergleichbarer Objekte.
Das Sachwertverfahren gilt als komplizierteste Methode zur Ermittlung des Marktwerts Ihrer Immobilie. Hierbei steht vor allem Substanzwert des Objekts im Fokus. Der Sachwert wird dabei mittels folgender Formel berechnet: (Bodenwert + Gebäudesachwert) x Marktanpassungsfaktor = Sachwert.
Zunächst muss also der Bodenwert berechnet werden. Dabei handelt es sich um den Wert, den der Boden unabhängig vom darauf gebauten Gebäude hat. Die gängige Formel hierfür lautet Grundstücksfläche x Bodenrichtwert pro m2 = Bodenwert. Der Bodenrichtwert wird an in der Region üblichen Preisen gemessen.
Um den Gebäudesachwert berechnen zu können, müssen die Herstellungskosten des Gebäudes ermittelt werden. Sind diese bekannt, kann unser Gutachter den Wert Ihrer Bausubstanz ermitteln. Hierbei muss eine Wertminderung des Gebäudes durch Verschleiß, Abnutzung und andere Alterungsprozesse berücksichtigt werden. Mit der Formel Gebäude-Herstellungskosten – Alterswertminderung = Gebäudesachwert wird somit der Sachwert der Immobilie ermittelt. Gebäudesachwert und Bodenwert ergeben dann einen vorläufigen Sachwert, der dann in Verbindung mit dem Marktanpassungsfaktor den endgültigen Sachwert Ihrer Immobilie angibt. Unterstützung für die Ermittlung des Marktwerts Ihrer Immobilie über das Sachwertverfahren erhalten Sie bei uns.
Das Ertragswertverfahren ermittelt den Wert Ihrer Immobilie anhand der Erträge, die diese einbringt. Deshalb eignet sich das Verfahren vor allem für Miet- und Pachtobjekte. Grundsätzlich setzt sich der Ertragswert aus dem Bodenwert und dem Gebäudeertragswert Ihres Objektes zusammen. Ähnlich wie das Sachwertverfahren basiert das Ertragswertverfahren auf komplexen Prozessen und Berechnungen. Wichtig für den Ertragswert sind viele verschiedene Faktoren, darunter vor allem: der Bodenwert (Wert des unbebauten Grundstücks), die Liegenschaftszins (marktüblicher Zinssatz einer Immobilie), die Mieteinnahmen (Erträge der Immobilie), die baulichen Umstände (Zustand Ihrer Immobilie), die Rechengröße ‚Vervielfältiger‘ (Dauer, bis Anschaffungskosten durch Mieteinnahmen ausgeglichen sind) und individuelle Abzüge oder Zuschläge, die durch wertbeeinflussende Merkmale der Immobilie zustande kommen.
Welches Verfahren sich für Ihre Immobilie am besten eignet, wissen unsere kompetenten Makler, die Sie gerne mit einer persönlichen Immobilienbewertung unterstützen.